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Betrieb & Gewerkschaft

Gegen das Tarifeinheitsgesetz: Den Protest auf die Straße tragen!

Von Politisches Sekretariat des RSB | 28.01.2015

Seit dem 11. Dezember 2014 liegt der Gesetzentwurf zur „Tarifeinheit“ auf dem Tisch; im Wesentlichen orientiert am Referententwurf vom Oktober.

  1. Es soll künftig nur der Tarif­vertrag der Gewerkschaft gelten, die in dem jeweiligen Betrieb die meistenMitglieder hat. Nach der gängigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nur für „tariffähige Ziele“ gestreikt werden. So könnte mit diesem Gesetz eine „Minderheitsgewerkschaft“ in Zukunft für ihre eigenen Ziele nicht mehr in den Streik treten. Damit wäre nicht nur die Streikfreiheit beschnitten. Auch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit wäre dadurch verletzt, denn eine Gewerkschaft, die sowieso nicht streiken darf, hat keine Existenzberechtigung und wird keine Mitglieder halten oder gewinnen können.
  2. Eine Minderheitsgewerkschaft könnte nach diesem Gesetz noch nicht mal einen Tarifvertrag „nachzeichnen“, wenn sie zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Tarifvertrages durch die Mehrheitsgewerkschaft keinen „kollidierenden“ Tarifvertrag hat. Gewerkschaften, die sich also künftig erst bilden werden oder erst Kampfstärke entwickeln, hätten keine Chance, für eigene Ziele zu kämpfen.
  3. Flächentarifverträge – auch und gerade von DGB-Gewerkschaften – würden erschwert, weil dann in allen Betrieben, in denen die betreffende DGB-Gewerkschaft in der Minderheit ist, das Unternehmen die Anwendung des Tarifvertrags einer unternehmenshörigen („gelben“) Gewerkschaft verlangen kann. Damit würden der allgemeinen Zerstückelung der Tariflandschaft und der Aushöhlung der Flächentarifverträge weitere Tore geöffnet.
  4. Für das Kapital ist grundsätzlich die Kampfkraft einer Gewerkschaft immer dann gut berechenbar, wenn sie weiß, wie viele Mitglieder diese Gewerkschaft in einem bestimmten Betrieb hat. Deswegen sind diese Zahlen seitens der Gewerkschaften üblicherweise ein streng gehütetes Geheimnis. Und genau das würde mit diesem Gesetz extrem erschwert, denn: Bei der arbeitsgerichtlichen Feststellung, welche Gewerkschaft die größere in einem bestimmten Betrieb ist, könnten beispielsweise die Beisitzer Akteneinsicht verlangen und diese Zahlen dann den Kapitaleignern insgeheim stecken. Die zweite Möglichkeit: In einem Krankenhaus mit bspw. 2000 Beschäftigten stellt der Marburger Bund die Mehrheit der Mitglieder, weil er unter den 200 Ärzten die Mehrheit hat. In dem Moment weiß der Krankenhausbetreiber, dass ver.di nicht mehr als 200 Mitglieder haben kann, erst recht, wenn der Marburger Bund bekannt gibt (was ihm niemand verbieten kann), dass er in dem Betrieb insgesamt sagen wir mal 128 Mitglieder hat (dann hätte ver.di bestenfalls 127 Mitglieder).


Das Gesetz ist offenkundig nicht deswegen auf den Weg gebracht worden, um Tarifkollisionen zu vermeiden. Auch heute schon gibt es Betriebe mit unterschiedlichen Tarifverträgen. Ziel von Kapital und Bundesregierung ist es vielmehr, kämpferischen Gewerkschaften (oder solchen, die es werden könnten!), jegliche Handlungsmöglichkeit zu rauben, und sei es, indem in ein Grundrecht (s. Art. 9, Abs. 3 des Grundgesetzes) eingegriffen wird.

Alle Verantwortlichen wissen auch, dass der bürokratische Aufwand zur Ermittlung, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder in einem Betrieb hat, gewaltig sein wird. Ja, es ist sogar erkennbar das Ziel, mit diesen Regelungen so viel Sand in das Getriebe einer möglichen Streikvorbereitung zu streuen, dass sich die Gegenseite bequem darauf einstellen kann.

Der gewerkschaftspolitische Skandal liegt darin, dass der DGB und fünf seiner Einzelgewerkschaften dieses Gesetzesvorhaben sogar noch unterstützen. Und dies, obwohl der DGB-Bundeskongress im letzten Mai beschlossen hat, keine Einschränkung des Streikrechts hinzunehmen. Das Machtkalkül dieser Gewerkschaftsbürokraten ist offenbar stärker als die Bindung an Beschlüsse.

Unter diesen Voraussetzungen ist es zwar sehr gut, dass ver.di, NGG und GEW eine gut laufende Unterschriftensammlung gegen den Gesetzentwurf gestartet haben (zu deren Unterstützung wir auch aufrufen: https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifeinheit). Aber das wird nicht reichen.

Wir schließen uns deswegen dem Aufruf zur Teilnahme an der Aktionskonferenz am 24. Januar in Kassel an, bei der über die Organisierung einer zentralen Demonstration beraten werden soll.

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