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RSB4

Gegen das Europa des Kapitals! Für ein Europa der ArbeiterInnen! Revolutionäre SozialistInnen und EU

Von Die Internationale Theorie 28 | 01.11.1997

Thesen der 4. Delegiertenkonferenz des RSB

15. November 1997

1. Zur Vorgeschichte der Europäischen Union

Die Vorgeschichte der Europäischen Union (EU) reicht weit in die Anfänge des 20. Jahrhunderts zurück. Ein mörderisches Panorama mit zwei Weltkriegen, mit Bürgerkriegen, Revolutionen und Konterrevolutionen, dem Aufstieg und Niedergang von Faschismus und Nazismus, dem Massenmord an JüdInnen, Sinti und Roma, dem Scheitern von Stalinismus und Sozialdemokratie entfaltete sich in dieser Zeit.

Der erste imperialistische Einigungsversuch Europas unter deutscher Führung begann mit dem Ersten Weltkrieg im August 1914. Nach seinem Scheitern ging von der Oktoberrevolution 1917 ein grundlegend gegensätzlicher, ein internationalistischer  und sozialistischer Impuls aus. Für die daraus abgeleitete Perspektive der „Vereinigten Sozialistischen Staaten von Europa“ bedeutete die Niederlage der deutschen Revolution im Oktober 1923 einen vorläufigen Schlußpunkt.

Mit dem Zweiten Weltkrieg im September 1939 griff der deutsche Imperialismus erneut nach der Macht auf dem Kontinent. Die militärische Niederlage der Nazis und das vorhersehbare Auseinanderbrechen der „Anti-Hitler-Koalition“ im Kalten Krieg führte zur Teilung Europas in ein stalinistisch kontrolliertes Osteuropa und ein kapitalistisch beherrschtes Westeuropa.

Die Unterstützung der kapitalistischen Wiederbelebung und Restauration im Westen durch den Marshall-Plan der USA 1947, rührte aus der Sorge, diese Staaten für das kapitalistische Weltsystem und damit als Absatzmarkt für die US-Wirtschaft zu verlieren – der späteren Bundesrepublik war dabei die Rolle des Frontstaates gegen den „Kommunismus“ zugedacht. Mit der Bildung der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) wurde ein relativ einheitlicher Wirtschaftsraum geschaffen, der Waren aus US-Produktion nicht verschlossen war.

Nach zweijähriger Vorbereitung wurde 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS,  Montanunion) gegründet. Mitgliedsstaaten waren Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande. Diese Staatengruppe bildete den Kern der folgenden Einigungsprozesse, dessen Schwerpunkt auch heute noch die Achse Bonn-Paris darstellt.

Der Versuch, zwischen 1950 und 1954 eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu bilden,  war allerdings nicht erfolgreich. Die Wiederbewaffnung der BRD – unter westeuropäischer Kontrolle – war damals nicht durchsetzbar. Das Scheitern des EVG-Projektes wirkte politisch noch lange nach.

Erst die Verträge von Rom (1957) zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) knüpften am Erbe der EGKS an. Ziel der EWG war die allmähliche Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit Außenzöllen und Wegfall der Zollschranken zwischen den sechs Vertragsstaaten.

Über 30 Jahre (1957 – 1986) konnte die europäische Einigung nur wenige Fortschritte verzeichnen. Zwar wurde die EWG um die Zusammenarbeit auf atomarem Gebiet (Euratom) und im militärischen Bereich (Westeuropäische Union – WEU) ergänzt. Am bedeutendsten war das Währungsabkommen von 1972, aus dem 1978 das „Europäische Währungssystem“ (EWS) hervorging. Dieser Versuch, den Zusammenhalt der EWG-Währungen zu stabilisieren, war die Reaktion auf die Kündigung der Verträge von Bretton Woods (1944 – 1971) durch die US-Regierung: Die Bindung des Dollars als internationaler Leitwährung an den Goldpreis wurde aufgehoben.

Die „Einheits-Akte“ von 1986 mit etwa 3000 Einzelmaßnahmen orientierte auf die Umsetzung der wirtschaftsliberalen Zielsetzung der Römischen Verträge. Aber erst 1989 bahnte sich eine politische Wende an. Die grundlegende Verschiebung der Machtverhältnisse durch den Kollaps des Stalinismus, die schnellen Fortschritte des gemeinsamen Marktes und die triumphierende neoliberale Welle machten den Weg für die EU frei. Der Maastricht-Vertrag von 1991 trat parallel zum Zusammenbruch des EWS im Herbst 1993 in Kraft und bildete den Rahmen für die als „Sparpolitik“ getarnte verschärfte Offensive des Kapitals in der EU, die bis zum heutigen Tag anhält.

2. Der internationale Konkurrenzkampf

Das derzeitige Entwicklungsstadium des Spätkapitalismus enthüllt deutlich die beiden grundlegenden Beschränkungen dieses Systems:

  • 1. Ist es immer weniger in der Lage, die Entwicklung der Produktivkräfte in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und damit Milliarden von Menschen den Weg aus Armut, Hunger und Elend zu ebnen.
  • 2. Ist es auch wenige Jahre nach Ausrufung der „neuen Weltordnung“ und des „Endes der Geschichte“ nicht in der Lage, eine unangefochtene Stabilität auf dem Globus zu schaffen. Denn die Anzahl der wirtschaftlichen, politischen, militärischen und sozialen Konflikte wird nicht geringer – im Gegenteil –, und die ökologischen Probleme nehmen immer bedrohlichere Ausmaße an.

Mit dem Kampfbegriff der „Globalisierung“ versucht die internationale Bourgeoisie, ideologisch ihre Angriffe auf die sozialen und ökonomischen Existenzbedingungen der arbeitenden Klasse zu rechtfertigen. Die wirtschaftlichen Grundlagen der „Globalisierung“ sind dennoch real und gleichzeitig beschränkt.

Es gibt zwar neue Entwicklungstendenzen, die die Weltwirtschaft im Sinne einer „Globalisierung“ vernetzen. Vor allem das Entstehen riesiger flüssiger Finanzreserven seit Ende der 60er Jahre, die nicht mehr im produktiven Bereich investiert wurden, hat die internationalen Geld- und Spekulationsmärkte in nahezu unvorstellbare Dimensionen katapultiert („Kasinokapitalismus“). Die Ausbreitung der transnationalen Konzerne, die Neuerungen der Kommunikations- und Informationstechniken sowie die durch das aktuelle Verkehrs- und Transportwesen ermöglichten Beschleunigungen haben ihre tiefen Spuren hinterlassen.

Aber grundlegend ist der Charakter des Spätkapitalismus dadurch nicht verändert worden. Es ist vielmehr so, daß die marxistische Analyse wesentliche, auch heute noch gültige Merkmale der kapitalistischen Entwicklung bereits vor 150 Jahren im Kommunistischen Manifest erfaßt hat.

Die gegenwärtige Weltwirtschaft steht im Zeichen einer sich andauernd verschärfenden internationalen Konkurrenz. Ein immer härterer Kampf um Marktanteile ist die Folge. Folglich muß die verschärfte internationale Konkurrenz zu wachsenden Formen internationaler Konzentration und Zentralisation des Kapitals führen. Als Konzentration des Kapitals wird nach Karl Marx die Vergrößerung einzelner Kapitalien („Akkumulation von Kapital“) aus „eigener Kraft“ verstanden, das heißt der Reinvestition von Profiten für die Erweiterung und Rationalisierung der Produktion. Als Zentralisation des Kapitals wird das Aufsaugen kleiner Kapitalien durch große oder die Verschmelzung etwa gleich großer Kapitalien
verstanden.

Es ist eines der theoretischen Verdienste Lenins, daß er ein entscheidendes Merkmal des Imperialismus erkannt hatte: Die Konzentration und Zentralisation des Kapitals war zu einer die Grenzen der Nationalstaaten überschreitenden Realität geworden. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich diese Tendenz fort. Aber erst seit 1945 begann der Prozeß Konzentration und Zentralisation des Kapitals in großem Maßstab auf internationaler Ebene zu wirken.

Die Wirtschaft hat mittlerweile längst die Grenzen der Nationalstaaten überwunden und große, regionale Wirtschaftsräume geschaffen. Das ist auch die Existenzgrundlage der EU. Entgegen dem Mythos der „Globalisierung“ findet der Prozeß der internationalen Konzentration und Zentralisation des Kapitals derzeit fast ausschließlich im Rahmen von drei Wirtschaftsblöcken, der sogenannten Triade, statt. Das sind Nordamerika, Japan und die Europäische Union. Die Wirtschaftskraft der Triade, in der nur etwa ein Viertel der Weltbevölkerung lebt, entspricht etwa drei Viertel des offiziellen globalen Sozialprodukts. Die Triade bedeutet nicht nur eine dreipolige Beherrschung der Weltwirtschaft, sondern auch bestimmte Arten der Beziehungen zwischen den drei Polen untereinander, mit ihren jeweiligen Einflußzonen und dem „Rest der Welt“. Die „Liberalisierung“ der Weltwirtschaft hat die Kluft zwischen den reichen und armen Ländern und Wirtschaftsblöcken vergrößert, aber auch innerhalb dieser Staaten und Regionen für ein größeres soziales und wirtschaftliches Gefälle gesorgt.

Angesichts der relativen Homogenität der beiden anderen Pole schien die EU bis vor wenigen Jahren der schwächste Teil der Triade zu sein. Bezogen auf die drei Kriterien Einwohnerzahl, regionales Bruttosozialprodukt und Anteil am Welt-Bruttosozialprodukt liegt jedoch nur die von der USA beherrschte Nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA) vor der EU.

Das politische Grundproblem der EU besteht im weitgehenden Fehlen eines supranationalen Gebildes, das die Grundfunktionen eines bürgerlichen Staates übernehmen kann. Die anderen beiden Pole der Triade sind hingegen hierarchisch um jeweils einen Nationalstaat gruppiert, der immer noch die wesentliche Basis für die herrschenden Konzerne darstellt.

Wenn die EU bis vor kurzem noch wegen der vergleichsweisen wirtschaftlichen Durchlässigkeit ihrer Ökonomien gegenüber Nordamerika und Japan als schwächer angesehen wurde, so gilt es, dieses Bild zu korrigieren. Die EU-Kommission selbst kommt in ihrem Jahresbericht von 1997 zu folgendem Ergebnis: „Der Grad der Offenheit der EU gegenüber der Weltwirtschaft ist relativ niedrig und gleicht weitgehend dem der USA und Japans.“ Für 1995 werden folgende Zahlen für den Grad der Offenheit der drei regionalen Wirtschaftblöcke angegeben (als Anteil der durchschnittlichen Ex- und Importe von Waren und Dienstleistungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP): 10% für die EU, 12% für die USA und 9% für Japan.

Der Handel mit „Niedriglohnländern“ macht nur einen geringen Teil des gesamten EU-Handels aus: laut EU-Kommission weniger als 3% des BIP der EU bei relativ ausgeglichener Handelsbilanz.

Während der EU-Handel mit dem „Rest der Welt“ stabil bleibt oder gar abnimmt, ist ein bedeutendes Wachstum der Direktinvestitionen zwischen den EU-Staaten zu verzeichnen. Von 20% in 1983 sind sie auf 59% in 1994 angewachsen. Bezeichnend für die relative Stärke der EU ist auch die Feststellung der EU-Kommission, daß die Arbeitsproduktivität hier in den letzten Jahren schneller gewachsen ist als in den USA und auch in Japan, und daß die EU-Außenhandelsbilanz als ausgeglichen bezeichnet werden kann. (siehe untere Grafik: Vergleich der regionalen Verankerung der 1000 größten Unternehmen der Welt für das Jahr 1994)

Wichtigste und gleichzeitig bestimmende Kraft des EU-Projektes ist die BRD. Der mit 81 Millionen EinwohnerInnen größte der 15 Mitgliedsstaaten weist mit 1,9 Billionen Dollar auch das größte Bruttosozialprodukt (BSP) auf. Zudem hat die BRD durch den Zerfall des „Ostblocks“ ihre Rolle als europäische Zentralmacht zurückgewonnen. 1994 waren deutsche Konzerne innerhalb der EU nach ihrem Umsatz führend in den Schlüsselbranchen Maschinenbau/ Stahl, Chemie, Kraftfahrzeuge/ Flugzeuge, Elektroindustrie, EDV/ Informationstechnik, Medien/ Kommunikation, Transport, Banken, Versicherungen und Handel. Der Achsenpartner Frankreich hat hingegen nur noch in den Branchen Bauwirtschaft und Bekleidung eine Führungsposition innerhalb der EU inne.

Unter den 100 größten Konzernen der EU sind 1995 35 deutsche und 27 französische zu finden. Vor allem umsatzmäßig konnten deutsche Großunternehmen ihre Positionen aufbauen. 1995 verbuchten sie einen Umsatzanteil von 38% (1990: 31%) bezogen auf die „Top 100“, die französischen Konkurrenten 23% (1990: 20%).

Im weltweiten Konkurrenzkampf dominieren nach wie vor Konzerne aus USA und Japan. Mittlerweile ist aber in acht Branchen (Maschinenbau/ Stahl, Chemie, Kraftfahrzeuge/ Flugzeuge, Elektroindustrie, Medien/ Kommunikation, Transport, Banken und Versicherungen) mindestens ein deutscher Konzern unter den jeweils zehn umsatzstärksten Firmen vertreten. Zum Vergleich: Französische Unternehmen sind nur in drei Branchen auf Spitzenpositionen.

3. Ein imperialistisches Projekt

Der Zusammenbruch des Ostblocks und der UdSSR beschleunigte eine radikale Neuorientierung der Beziehungen zwischen den Staaten Mittel- und Osteuropas und der EU, die als einziger Anziehungspool verstanden wird. Es handelt sich hierbei um die „Visegrad-Gruppe“ (Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Slowenien), eine Freihandelszone, die die im Übergangsprozeß zum Kapitalismus am weitesten fortgeschrittenen Staaten umfaßt. Ferner um Bulgarien und Rumänien sowie die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen.

Seit dem Kopenhagener EU-Gipfel von 1993 besteht Einigkeit, daß diese zehn Staaten der EU „im Prinzip“ beitreten können. Die Hürden (Anpassung von Gesetzen, Institutionen, Normen, Wirtschaftskriterien) für einen realen Beitritt wurden allerdings in der Folgezeit sehr hoch gelegt. Praktisch ist es bisher im wesentlichen nur zu Assoziierungsabkommen mit der EU gekommen, die die einzelnen Staaten in eine gemeinsame Freihandelszone zwar einbeziehen sollen, deren Hauptnutznießer aber die EU und insbesondere die BRD wären. Offensichtlich ist in der gegenwärtigen Lage dieses Projekt einer Freihandelszone der Ersatz für einen Beitritt zur EU.

Bereits in der Präambel zu den Römischen Verträgen von 1957 wurde für die EWG die gemeinsame „Verpflichtung“ verankert, die „Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen und den Wohlstand zu fördern“. Die Schaffung des „Ersten Europäischen Entwicklungsfonds“ (EEP) von 1958 stellte endgültig die Weichen in Richtung einer neokolonialen Politik. Der Weg für die „Assoziierung“ der ehemaligen bzw. Noch-Kolonien, ihrer zwangsweisen Angliederung an die EWG war frei. Mit Hilfe des Artikels 131 des EWG-Vertrages wurde die Abhängigkeit dieser Länder von den EWG-Staaten zementie
rt. Das Abkommen von Yaroundé 1964 und seine Fortschreibung 1969 legten die Bedingungen des Freihandels zugunsten der E(W)G fest. Mittels der vier Lomé-Abkommen (1975 – 1989) zwischen mittlerweile 69 Staaten Afrikas, der Karibik und dem Pazifik (sogenannte AKP-Staaten) und der EG wurde diese Politik fortentwickelt. Mit den Mitteln der EWG- bzw. EG-Außenhandelspolitik wurden die Handelsfreiheit des westeuropäischen Kapitals gesichert und dementsprechende Ausbeutungs- und Abhängigkeitsstrukturen garantiert: die Unterwerfung von „Dritte-Welt-Ländern“ unter das von den imperialistischen Zentren bestimmte System der „internationalen Arbeitsteilung“, was die Verfestigung ihrer „traditionellen“ Rolle als Lieferanten von Agrarerzeugnissen, Rohstoffen und Halbfertigprodukten bedeutete.

Seit dem 4. Lomé-Abkommen werden die AKP-Staaten von der EG bzw. der EU direkt gezwungen, „Strukturanpassungsprogramme“ durchzuführen, die denen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank entsprechen. Diese Art „Sanierung der Wirtschaft“ dient vor allem dazu, die AKP-Staaten zur Zahlung ihrer Schulden bei Banken und Regierungen der imperialistischen Staaten anzuhalten. Zur Durchsetzung dieser Politik werden überall gleiche Auflagen benutzt: radikale Kürzungen der noch existierenden Sozialausgaben, Orientierung auf Exportproduktion statt auf Selbstversorgung bei gleichzeitiger Öffnung der Binnenmärkte für EU-Waren. Die Folgen sind entsprechend und in den betroffenen Ländern verbreitet: Armut, Hunger und Verelendung für die große Masse der besitzlosen Klassen.

4. Ein neoliberales Projekt

Die treibenden Kräfte der EU sitzen in den Vorständen und Aufsichtsräten der großen Konzerne und Banken. Vor allem die Vertreter des Großkapitals drängten auf die „Einheitliche Europäische Akte“ von 1986, die zum gemeinsamen europäischen Binnenmarkt führte, und auf das Abkommen von Maastricht 1991, das den Grundstein für eine gemeinsame europäische Währung legte.

Für die europäischen Konzerne und Banken ist diese Entwicklung extrem positiv. Die EU ist der größte einheitliche Markt der Welt. Eine weitgehende Angleichung und Standardisierung von Gesetzen, Vorschriften, Normen und Regeln bietet den größten Unternehmen ausgezeichnete Voraussetzungen, ihre Umsätze zu erhöhen und die Produktionskosten zu senken. Die europaweite Durchsetzung eines „freien Marktes“, also einer Politik der Flexibilisierung, Deregulierung und Privatisierung, führt zu verschärfter Konkurrenz. Daraus resultiert eine steigende Zahl von Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen, was die Kapitalkonzentration deutlich erhöht.

Für Produktions- und Handelsunternehmen liegt der größte Nutzen der gemeinsamen Währung darin, daß ihre Kosten beim Kauf und Verkauf in EU-Staaten dadurch sinken werden. Vielfach gibt es auch die Erwartung, daß eine gemeinsame Währung zu stabileren Geschäftsbeziehungen führen wird. Den EU-Staaten wird nämlich dann die Möglichkeit genommen werden, ihre jeweilige Währung abzuwerten, um die eigenen Exporte preiswerter, Importe aber teurer zu machen.

Jede Währungsunion würde dies bewirken. Die geplante Einführung des Euro verstärkt aber diese Tendenzen enorm, denn die „Konvergenzbedingungen“, von deren Erfüllung die Beteiligung an der Europäischen Währungsunion (EWU) abhängig gemacht wird, sind eine monetaristische Zwangsmaßnahme. Die EWU ist der finanz- und wirtschaftspolitisch harte Kern der neoliberalen Ausrichtung der EU.

Das Inkrafttreten des Abkommens von Maastricht am 1.11.1993 und der Dubliner Stabilitätspakt vom Dezember 1996 pressen die gesamte EU in das Korsett einer marktradikalen Politik der Zerstörung tariflicher und sozialer Sicherungssysteme, der sozialen Kürzungen und der Privatisierung profitablen öffentlichen Eigentums, mithin einer Politik der radikalen Umverteilung von unten nach oben. Der Kommissar für Außenhandel bei der EU, Leon Brittan, brachte es 1997 auf den Punkt: „Das Ziel einer gemeinsamen europäischen Währung zwingt die Mitgliedsstaaten dazu, den Thatcherismus zu übernehmen.“

Überall in der EU werden derzeit teure Propagandakampagnen durchgeführt, um die Bevölkerung vom Euro zu überzeugen. Seine Einführung wird als bloßer technischer Schritt, der allen nützt, dargestellt. Mit billigen Geschichten lassen die Herrschenden Stimmung machen: Wer Ferien in EU-Staaten verbringt, braucht in Zukunft kein Geld mehr zu wechseln. Die wirkliche Logik des Euro ist jedoch ein Programm des verschärften Sozialabbaus und Sozialdumpings zum Schaden der ArbeiterInnen und der bereits Erwerbslosen.

Die vier (ursprünglich fünf) Konvergenzkriterien von Maastricht haben einen ständigen Prozeß der Kürzungen und des Sozial- und Bildungsabbaus eingeleitet. Sie drehen sich nicht um Arbeitslosigkeit, soziale Sicherheit oder Umweltschutz, sondern lediglich um Geld:

  • 1. Die Inflationsrate darf höchstens 1,5% über dem Durchschnitt der drei stabilsten Staaten liegen. Der Bezugswert für Ende 1996 lag bei 2,6%.
  • 2. Das Haushaltsdefizit darf höchstens 3% des Bruttoinlandsproduktes betragen.
  • 3. Die Staatsverschuldung darf höchstens 60% des BIP betragen.
  • 4. Das Niveau der langfristigen Zinsen darf höchstens 2% über dem Durchschnitt der drei stabilsten Länder liegen. Der Bezugswert für Ende 1996 lag bei 8,8%.

Ende 1996 erfüllte lediglich Luxemburg diese vier Kriterien. Das heißt alle anderen Staaten müßten zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien neben statistischen Tricks ihre Ausgaben um mehr als 1% des BIP der EU kürzen. Für die BRD zum Beispiel bedeutet das bei einem BIP von etwa 3,3 Billionen DM in 1995 „Einsparungen“ von etwa 33 Milliarden DM. Der Preis einer derartigen Operation ist hoch: ein weiteres Ansteigen der Erwerbslosigkeit, weiterer Sozialabbau und weitere Privatisierung sowie negative Auswirkungen für das derzeit schwache binnenwirtschaftliche Wachstum der EU.

Bezeichnend für Unsinnigkeit dieser durch die Herrschenden selbst geschaffenen „Sachzwänge“ der Maastricht-Kriterien ist die Tatsache, daß niemand erklären kann, warum eine gemeinsame Währung beispielsweise nur mit einem Defizit von unter 3% funktionieren kann.

Aber selbst die Erfüllung der Vorgaben von Maastricht ist noch lange nicht das Ende der monetaristischen Kürzungsschraube. Der auf dem Dubliner EU-Gipfel beschlossene „Stabilitätspakt“ verlangt, daß Staatshaushalte mindestens „nahezu ausgeglichen“ sein müssen, damit die Mitgliedsstaaten bei einer Rezession finanziellen Spielraum haben. Wenn sie aber die Grenze des 3%-Defizits überschreiten, werden ihnen Geldstrafen in Höhe von 0,5% des BIP auferlegt, die unter die anderen EU-Staaten verteilt werden. Mithin würde auch nach der Einführung des Euro 1999 die Tendenz zu weiteren Kürzungen und der Fortsetzung der Rezessions- und Deflationsdynamik in der EU gestärkt werden.

Die neue Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Gralshüter dieser monetaristischen Politik. Sie kann völlig unabhängig von allen politischen und sozialen Bedürfnissen der großen Mehrheit die Geld- und Währungspolitik im Sinne des EU-Finanzkapitals bestimmen. Die Staaten, die von Anfang an der EWU beitreten dürfen, werden durch die EZB nicht nur wesentliche währungs- und finanzpolitische Instrumente zur Steuerung ihrer Volkswirtschaften verlieren, sondern auch Spielräume zur Gestaltung ihrer Haushalts-, Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die „Sachzwänge“ der „globalisierten“ Finanz- und Kapitalmärkte können dann um so hemmungsloser wirksam werden.

Einziges Ziel der EZB ist der Erhalt eines „stabilen“ und „harten“ Euro, der alle heuchlerischen Befürchtungen über den Verlust der DM Lügen strafen und als Ausgeburt nationalbornierter, populistischer Propaganda bestätigen wird. Allerdings besteht die Gefahr, daß nicht nur die deutsche Bourgeoisie eine Einführung des Euro als „Währungsreform“ zur weiteren „Verschlankung“ der finanziellen Mittel der großen Mehrheit nutzen wird.

Zur Zeit sind die meisten europäischen Währungen bereits der DM als faktischer Leitwährung untergeordnet. Aber aus mittelfristigen Erwägungen benötigen die tonangebenden Kreise der BRD, die exportorientierte Großindustrie und das Finanzkapital, den Euro, um ihre wachsende finanz- und wirtschaftspolitische Stellung in der EU auszubauen.

5. Ein undemokratisches Projekt

Auf die verbreitete Ablehnung der EU in den Bevölkerungen der meisten Mitgliedsstaaten versuchen die Herrschenden taktisch zu reagieren: „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Europa. Der gemeinsame Markt und der Euro müssen durch das politische Europa vollendet werden.“ Mit dem Schlagwort vom „politischen Europa“ sollen Illusionen geweckt werden, daß (parlamentarische) „Demokratie“ und „Sozialstaat“ auch in der EU Platz finden würden.

Die Wirklichkeit ist anders. Die EU ist ein Instrument der wirklichen Machthaber – der transnationalen Konzerne und der Großbanken. Die EU ist ein zutiefst undemokratisches Projekt. Sie stärkt nicht das „soziale Europa“, sondern wickelt es ab. Die EU ist gegen die Gewerkschaftsbewegung gerichtet. So erstaunlich das klingen mag, aber die EU weigert sich systematisch, in ihre Verträge die elementaren sozialen und gewerkschaftlichen Rechte aufzunehmen, die die Arbeiterbewegung in allen Mitgliedsstaaten nach mehr als hundert Jahren Klassenkampf errungen hat.

Die EU ist eine widersprüchliche und brüchige Konstruktion, die sich in einem ständigen Entwicklungsprozeß befindet. Gesteuert wird dieser Prozeß von einem kleinen Kreis weniger Minister in jeder nationalen Regierung, vor allem aber über die Achse Bonn-Paris.

Nach offizieller Lesart bilden die Institutionen der EU ein ausgeglichenes und harmonisches Kräfte-Dreieck: der Ministerrat als Repräsentant der Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission als Verkörperung des „Geistes der Gemeinschaft“ und das Europaparlament als Sprachrohr der Völker.

Doch die EU fällt selbst hinter die begrenzten Ansprüche einer parlamentarischen, bürgerlichen Demokratie weit zurück. In der EU gibt es keine Gewaltenteilung. Die Exekutive (ausübende Gewalt – der Ministerrat) konzentriert in ihren Händen die Legislative (Gesetzgebung) und teilweise die Judikative (Rechtssprechung). Der Ministerrat kann beispielsweise Sanktionen gegen ein Mitgliedsland verhängen, das sich den Normen widersetzt. Einspruchsmöglichkeiten dagegen gibt es nicht. Dies gilt insbesondere für den Rat der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) in Bezug auf die Konvergenzkriterien. Nach Artikel 145 der EU-Verträge kann der Ministerrat sogar die Koordination der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten an sich reißen.

Zwar wird die Zusammensetzung der Europa-Parlaments durch das allgemeine Wahlrecht bestimmt. Aber es fehlen die elementaren Grundrechte eines Parlaments: die Ernennung und Abberufung einer Regierung (das heißt des Ministerrats und der Kommission), die Änderung, Ablehnung oder Billigung des Haushalts, die Abstimmung über allgemeine Gesetze und über die Satzungen von Ministerrat und Kommission, das Recht die Verfassung zu ändern. Kurzum: Das Europa-Parlament ist lediglich auf eine beratende und kommentierende Rolle festgelegt. Das ist ein offener Bruch mit den Grundsätzen der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie und entspricht eher dem Funktionieren vorbürgerlicher, feudalistischer Institutionen.

Verschärft wird diese autoritäre Struktur durch die bedeutende Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit Sitz in Luxemburg. Er ist ein flexibel einsetzbares Instrument mit sehr weitreichenden supranationalen Befugnissen. Der EuGH verfügt über ein Interpretations- und ein rechtliches Entscheidungsmonopol für alle Verträge und Rechtsnormen der EU. Er urteilt über alle entsprechenden Verstöße und kann Strafen verhängen. Er ist Berufungsgericht der ersten Instanz. Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, dem EuGH alle Fälle vorzulegen, die Gemeinschaftsrecht betreffen. Der EuGH ist ausdrücklich mit verfassungsgebender Macht ausgestattet.

Grundsätzlich beruht die EU auf dem Prinzip der Zusammenarbeit zwischen Regierungen (oder Staaten). Sie treffen die wesentlichen Entscheidungen und bestimmen – mit Ausnahme des machtlosen Parlaments – die Zusammensetzung aller Institutionen. Das gilt auch für die Europäische Kommission, die nur begrenzt autonom ist und wöchentlich den Abgesandten der nationalen Regierungen berichten muß.

6. Ein militaristisches und unterdrückerisches Projekt

Als Militärmacht steht die EU immer noch am Anfang. Aber erste Schritte in Richtung einer militärischen Union sind bereits vollzogen. Obwohl die EU-Staaten von niemandem militärisch bedroht werden, strukturieren sie die europäische Rüstungsindustrie neu und rüsten Streitkräfte für weltweite Einsätze. Zwar gibt es immer noch große Widerstände gegen eine wirkliche Übertragung von nationalen Souveränitätsrechten auf supranationale Ebene. Aber hinter den Kulissen wird eine größere militärische Rolle der EU vorbereitet.

Drei Entwicklungen haben auf militärischer Ebene neue Möglichkeiten geschaffen:

  • 1. Die Gründung des 50.000 Mann starken „Eurokorps“, einer gemeinsamen deutsch-französischen Militäreinheit und des „Gemeinsamen Verteidigungsrates“, in dem sich hohe Offiziere beider Staaten zum regelmäßigen Austausch treffen.
  • 2. Die BRD hat die militärischen Einschränkungen, denen sie nach dem 2. Weltkrieg durch die Alliierten und das Grundgesetz unterworfen war, nach der Vereinnahmung der DDR aufgehoben. Die Bundeswehr kann heute wieder international operieren.
  • 3. Die Internationalisierung der Rüstungsproduktion hat auch in der EU zu einer beschleunigten Kooper
    ation und Zentralisation auf diesem Gebiet geführt.  Es zeichnet sich die Herausbildung eines EU-Rüstungskapitals ab. Fast alle Großprojekte werden durch europäische Konsortien realisiert.

Die Perspektive einer Umwandlung der Westeuropäischen Union in ein von der NATO unabhängiges Militärbündnis der EU ist gegenwärtig aufgegeben worden. Statt dessen sieht sie sich als „europäischer Pfeiler“ der NATO. Die Gründe hierfür sind finanzieller, militärischer und technologischer Natur. Aber der Weg für eine wachsende Zusammenarbeit der wichtigsten EU-Staaten in diesen Bereichen ist damit frei. Diese Annäherung wird ein militärisches Erstarken der EU zur Folge haben, wenn die politischen Interessen zur Deckung gebracht werden können. Voraussetzung hierfür ist die Stärkung der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ der EU und die Vorbereitung auf militärische Interventionen.

Auf Initiative der BRD wurde im Abkommen von Maastricht die bereits in den 70er und 80er Jahren diskutierte Idee eines europäischen Polizeiapparats verankert. Im Juli 1995 unterzeichneten schließlich alle EU-Staaten die geheim vorbereitete Europol-Konvention. Dieser Vereinbarung zufolge soll eine Europäische Polizeibehörde (Europol), „Terrorismus, ungesetzlichen Drogenhandel und andere gefährliche Formen des internationalen Verbrechens“ bekämpfen. Im Anhang 22 dieser Übereinkunft ist bereits jetzt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenbereichs von Europol vorgesehen: Im Europol-Hauptquartier in Den Haag wird eine riesige Datenbank mit personenbezogenen Informationen ausgebaut. Die Umsetzung der Europol-Konvention ist keiner parlamentarischen geschweige denn unabhängigen, öffentlichen Kontrolle unterworfen. Zwar führen politische Streitigkeiten zwischen den EU-Staaten zu Reibungsverlusten beim Aufbau von Europol. Aber dieses Projekt ist eine ernste Bedrohung für die im Rahmen bürgerlicher Verfassungen geltenden demokratischen Freiheiten und Grundrechte.

Gegenwärtig stellt die EU eine feste, institutionalisierte Koordination mit Ansätzen eines supranationalen Staates dar, deren relative Autonomie und deren Aktivitäten von den wichtigsten Mitgliedsstaaten stark eingegrenzt werden. Die EU ist aber immer noch auch eine instabile Konstruktion, nicht zuletzt weil sie sich nicht auf eine europäische Nation und eine einheitliche europäische Bourgeoisie stützen kann.

7. Ein unsoziales Projekt

Offiziell gibt es in der EU derzeit mehr als 18 Millionen Erwerbslose. Im Schnitt liegt die Arbeitslosenrate bei 11%, 13% bei Frauen und 9% bei Männern. In 10 Jahren hat sich parallel zum Ausbau der EU die Zahl der registrierten Arbeitslosen – je nach Staat – verdoppelt oder sogar verdreifacht. Nicht statistisch erfaßt werden unter anderem Junge, Alte, Teilzeitbeschäftigte, Ausgegrenzte und diejenigen, die aufgegeben haben und sich nicht mehr bei den Arbeitsämtern melden. Tatsächlich gibt es mindestens 30 Millionen Erwerbslose.

Auch in der offiziellen Armutsstatistik spiegelt sich diese antisoziale Entwicklung wider. Nach der neuesten Erhebung für das Jahr 1993 lebten in der EU 57 Millionen Menschen in Armut. Das sind 17% der Bevölkerung oder jeder sechste. Darunter befinden sich 13 Millionen Kinder. Das heißt jedes fünfte Kind wächst in Armut auf. Ein Drittel der Armen sind erwerbslos. Aber oft reicht es nicht einmal aus, einen Arbeitsplatz zu haben, um nicht mehr arm zu sein: Ein Drittel der Armen haben Arbeit. Sie sind die „arbeitenden Armen“ der EU. Ein weiteres Drittel sind RentnerInnen, deren Renten fortwährend neuen Angriffen und Kürzungen ausgesetzt sind. Am härtesten sind Frauen von Armut betroffen (Teilzeitarbeiterinnen und alleinerziehende Mütter), aber auch Junge ohne ausreichende Einkünfte.

In der BRD, in der es keine offiziellen Armutsstatistiken gibt, mußten 1993 9 Millionen Menschen, das heißt 11% der Bevölkerung, unterhalb der Armutsgrenze von 1248 DM leben. Daß das wirkliche Ausmaß der Armut nicht erfaßt wird, liegt auch an der Definition der Armutsgrenze als die Hälfte des mittleren Einkommens je nach Land. Die EU-Armutsschwelle liegt zum Beispiel unterhalb der deutschen Sozialhilfesätze und bezieht sich nicht auf die Ausgaben, die erforderlich sind, um das jeweilige nationale Existenzminimum zu sichern.

8. Ein umweltzerstörendes Projekt

Unübersehbar ist die fortschreitende Umweltzerstörung in der EU. Das Profitdiktat wirkt sich besonders verheerend im Umgang mit Erde, Wasser, Luft und Rohstoffen aus. In den Bereichen Energieerzeugung, Verkehr, Transport, Städtebau, Industrie, Handel, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung sind die Folgen dieser Logik besonders spürbar. In der EU werden in der Regel die jeweils niedrigsten Normen als verbindlich erklärt.

Trotz anderslautender Beschlüsse und Bekundungen der EU ist der Schwund an Artenreichtum unbestreitbar. Dahinter steht der wachsende Einfluß der Chemie- und Agrarindustrie sowie eine völlig verfehlte Landwirtschafts- und Raumordnungspolitik. Die wachsende Zahl von Naturkatastrophen (Stürme, Überschwemmungen, Trockenheit) unterstreicht nachdrücklich das Ausmaß der ökologischen Schäden. Der Rinderwahnsinn ist kein Betriebsunfall, sondern das derzeit vielleicht wahnwitzigste Beispiel einer nur noch an Profitmaximierung ausgerichteten Wirtschaft.

Die Vergiftung von Stadt, Land und Atmosphäre hängt nicht zuletzt mit der Verbrennung fosiler Energieträger in Kraftwerken und Verbrennungsmotoren zusammen. Jegliches Umlenken auf umweltverträglichere öffentliche Verkehrsmittel stößt auf den geballten Widerstand der Kraftfahrzeug-, Flugzeug-, Reifen- und Erdölkonzerne. Durch den Binnemarkt wird das innereuropäische Transport- und Verkehrsaufkommen massiv erhöht und durch EU-weite Netze der umweltzerstörende Kraftfahrzeug-, Flug- und Schiffsverkehr ausgeweitet.

Die „Liberalisierung“ des Strommarktes in der EU verfestigt die derzeitige Energiepolitik, die durch die Interessen der Atomindustrie, der Kartelle der große Energieversorgungsunternehmen und der Hersteller konventioneller Kraftwerke für fossile Brennstoffe diktiert wird. Energiesparen und Umstellung der Energieerzeugung auf regenerative Energien werden dadurch blockiert.

9. Ein frauenfeindliches Projekt

Ursprünglich genossen die EU und ihre Vorläufer den nicht gerechtfertigten Ruf, Frauen zu fördern. Zum Beispiel ist die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Artikel 119 der Verträge von Rom (1957) enthalten. Seit 1975 konkretisierten fünf Richtlinien diesen Gleichheitsgrundsatz (zur Lohngleichheit, 1976 zur Gleichbehandlung in der Beschäftigung und beim Zugang zum Beruf, 1978 zur Gleichbehandlung in der sozialen Sicherheit, 1986 zur Gleichbehandlung in den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit und zur Gleichbehandlung von selbständigen Männern und Frauen). 40 Jahre nach den Verträgen von Rom hat sich jedoch nichts wesentliches wirklich verändert. In der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität sind unter den abhängig Beschäftigten vor allem die Frauen die ersten Opfer der neoliberalen Politik. Die Zerschlagung öffen
tlicher Dienste, die Zerstörung der Systeme der sozialen Sicherungen, die tarifliche Deregulierung und Flexibilisierung und damit die Zunahme ungeschützter Beschäftigung trifft sie besonders hart. Ihre Einkommen liegen durchschnittlich immer noch 30% unter dem von Männern mit gleicher oder vergleichbarer Arbeit. Zudem sind sie nach wie vor der Doppelbelastung durch Erwerbsarbeit und Hausarbeit ausgesetzt.

10. Ein rassistisches Projekt

Bedeutende Teile der arbeitenden Klassen in der EU sind nicht nur von allen elementaren Rechten ausgeschlossen – die von außerhalb Zugewanderten und die Flüchtlinge. Sie werden sogar zu Sündenböcken für alle möglichen Übel des Kapitalismus abgestempelt (Erwerbslosigkeit, Wohnungsnot, Kriminalität, Bildungsnotstand, Drogen…).

Die Regierungen der EU und alle traditionellen Parteien der Rechten wie der „Linken“ grenzen diese Menschen aus. Sie drängen sie in die Illegalität. Damit sind sie mit verantwortlich für die Ausbreitung des Rassismus und die Stärkung der faschistischen und extremen Rechten.

Das Schengener Abkommen von 1985, das seit 1995 in Kraft ist, das Abkommen von Dublin und der Vertrag von Maastricht von 1991 sind die Grundlagen der EU-Politik gegenüber BürgerInnen aus Nicht-EU-Staaten. Kernpunkte dieser Politik sind eine allgemeine Visumspflicht, ein extrem eingeschränktes Asylrecht und die automatische Zurückweisung von Menschen, die in anderen EU-Staaten abgewiesen worden sind. Flankiert wird dieses Konzept der „Festung Europa“ durch die zunehmende technische und organisatorische Abschottung vor allem der Ost- und der Südwestgrenzen der EU.

11. Die Notwendigkeit einer politischen Alternative

Offensichtlich ist Kritik an der EU außer in rechtsextremen Kreisen in Europa ein parteien- und organisationsübergreifendes Tabu. Daß die DVU, die NPD oder die REP, die FPÖ, die Front National oder der Vlamse Block keine Bündnispartner im Kampf gegen das kapitalistische Projekt EU sein können, sondern politische Feinde sind, versteht sich von selbst. Die Frage ist aber, wo sich Opposition gegen die EU regt und wo sie auf Unterstützung erhoffen kann.

In den Führungsapparaten der meisten europäischen Gewerkschaften setzt man auf die Mitgestaltung der EU und beschränkt sich dabei auf folgenlose Forderungen. So sollen nach Meinung der DGB-Führung die Sozialcharta von 1989 (in der Mehrzahl unzureichende Mindeststandards für Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und gewerkschaftliche sowie betriebliche Vertretungsrechte) und das Sozialprotokoll von 1992 zum Maastrichter Vertrag direkte Bestandteile dieses Abkommens werden. Ferner wird eine nebulös bleibende „europäische Beschäftigungspolitik“, eine Stärkung der Rechte des Europa-Parlaments und die Schaffung von Euro-Betriebsräten (mit völlig unzureichenden Informations- und Konsultationsrechten) gefordert.

Von den europäischen „Sozialisten“ und Sozialdemokraten sowie den europäischen Grünen werden weder die EU als solche noch die EWU und die Maastricht-Kriterien praktisch in Frage gestellt. Im Gegenteil: Dort, wo sie wie in Frankreich, Britannien und Spanien an der Regierung sind, spielen sie die Vorreiter der EU. Dort, wo sie wie in der BRD in der Opposition sind, unterstützen sie die Maastrichter Verträge ungeachtet ihrer ideologischen Anleihen an populistischen Anti-EU-Parolen (G. Schröder).

Allein die Kommunistischen Parteien kritisieren die EU und treten zumindest verbal dagegen an. Doch während bei einem Teil von ihnen nationalistische Argumente zu hören sind wie bei der KPF, zeigte das Umfallen der Rifondazione Communista wie begrenzt und unbeständig die „grundsätzliche“ (parlamentarische) Opposition zur EU in diesen Fällen ist. Als einzige parlamentarische Kraft der BRD verweigert sich bisher die PDS der „Einheit der Demokraten“ in der EU-Frage und tritt zumindest verbal gegen das Projekt EU an.

Aktuelle Aufgabe antikapitalistischer Linker und aktiver GewerkschafterInnen ist es, die Kritik am kapitalistischen Projekt EU innerhalb und außerhalb der Gewerkschaften und Parteien zu fördern und zu verbreiten. Es geht hierbei nicht um eine bloße Verschiebung der Einführung des Euro oder um andere Kriterien für eine Wirtschafts- und Währungsunion, sondern es muß um die Entwicklung grundlegender politischer und wirtschaftlicher Alternativkonzepte zur EU gehen. Dazu müssen sich die kritischen Gewerkschaftsströmungen europaweit koordinieren und muß sich die wirkliche Linke in Europa austauschen.

12. Für ein sozialistisches Europa

Das Europa, das wir wollen, ist der EU der Konzerne und Banken grundsätzlich entgegengesetzt. Wir wollen ein soziales, demokratisches, ökologisches, solidarisches und friedliches – ein sozialistisches Europa.

Die Großmächte dieser Erde hatten eine neue Weltordnung des Friedens, des Wohlstands und der Demokratie versprochen. Sie befanden sich im Aufwind nach dem Zusammenbruch der sogenannten kommunistischen Staaten, nach dem Golfkrieg und dem Triumph von Maastricht. Sie hatten auch das Ende der Geschichte angekündigt, mit anderen Worten die ewige Herrschaft des Marktes und der multinationalen Konzerne.

Aber der Sozialismus kommt wieder: Zunächst und vor allem weil der Kapitalismus als übriggebliebene Gesellschaftsordnung eine unerbittliche Welt ist – außer für einige wenige. Er beutet aus, unterdrückt, massakriert, terrorisiert, führt Krieg. Seine Religion sind der Profit und die Privatinteressen einiger weniger.

Der Sozialismus kommt wieder, aber langsam. Denn durch das Versagen von Sozialdemokratie und Stalinismus hat die sozialistische Idee massiv an Glaubwürdigkeit verloren, nachdem sie über 150 Jahre lang den Menschen eine Hoffnung und eine Perspektive geboten hatte. Im Tageskampf wurden Menschen auf ganz natürliche Weise „sozialistisch“, von einer Generation zur nächsten. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Heute engagieren und politisieren sich junge Menschen wegen der Ökologie, der Hilfe für die „Dritte Welt“ und für die Ausgegrenzten, wegen des Friedens und nicht zuletzt wegen Rassismus und Faschismus.

Im Osten wird der Sozialismus mit der schrecklichen Diktatur des Stalinismus gleichgesetzt. Im Westen wenden sich junge Menschen nicht mehr spontan der Arbeiterbewegung zu. Denn die Mehrheit ihrer FührerInnen steht nicht mehr für eine zukünftige Gesellschaft der Gleichheit, der Solidarität und der Demokratie. Dennoch wird der Sozialismus wieder erstarken, aber es wird ein Sozialismus einer neuen Generation sein.

Die wirtschaftliche Grundlage des Sozialismus können wir „Verstaatlichung“ der Produktionsmittel, „Vergesellschaftung“ oder „Überführung in Gemeineigentum“ nennen. Eine von den gesellschaftlichen Bedürfnissen bestimmte Wirtschaft wird nicht möglich sein, ohne daß die Verfügungsgewalt über die wesentlichen Instrumente der Privatwirtschaft der Gesellschaft übertragen werden. Wir werden aber verhindern müssen, daß sich Bürokratie und Korruption einnisten. Deshalb brauchen wir die Offenlegung
und Kontrolle aller Entscheidungen. Dies erfordert eine Umwälzung des Staates. Jede und jeder muß sich an der Leitung der Gesellschaft beteiligen können. All dies ist kein Ziel an sich. Es ist ein Mittel, um alle gesellschaftlichen Beziehungen in Richtung von mehr Gleichheit und Glück für alle zu entwickeln.

Gegen den herrschenden Nationalismus und Wirtschaftsliberalismus setzen wir den sozialistischen Internationalismus, der immer und überall gegen ausnahmslos alle Formen und Ursachen der Unterdrückung, Entfremdung und Ausbeutung von Menschen ankämpft. Dieses andere Europa wird sich nicht abschotten, sondern offen sein für notleidende und hilfesuchende Menschen. Es wird den internationalen Kampf gegen Imperialismus und Neokolonialismus unterstützen und für eine sozialistische Weltrepublik eintreten.

Die neoliberalen Dogmen bestimmen die Politik der EU. Durch EWU und EZB werden Massenarbeitslosigkeit, Sozialabbau und Armut verfestigt. Diese EU ist nicht reformierbar. Es gilt, die europaweite Gegenwehr gegen dieses Projekt des Großkapitals zu fördern und den Bruch mit ihm zu organisieren.

Unser zentrales Ziel ist eine europaweit abgestimmte Bekämpfung von Erwerbslosigkeit und Armut.

Wir treten deshalb ein für:

  • • 30-Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich sofort – ohne Flexibilisierung und Arbeitsverdichtung. Weitere Verkürzung der Arbeitszeit bis alle Arbeit haben.
  • • Ein existenzsicherndes Mindesteinkommen mit Inflationsausgleich (in der BRD zur Zeit 2200,- DM) für alle Beschäftigten, Erwerbslosen und RentnerInnen.
  • • Gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  • • Die Angleichung der europäischen Sozialsysteme auf dem höchstmöglichen Niveau (Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherungen).
  • • Den Ausbau sozialer Dienste in öffentlicher Hand.
  • • Stop und Rücknahme von Privatisierungen.
  • • Den Bau von menschen- und umweltgerechten Sozialwohnungen.

Ohne demokratische Rechte wird es nicht möglich sein, die herrschende Politik zu bekämpfen. Demokratie heißt, daß nicht winzige Kreise des Großkapitals und der ihnen dienenden politischen Kaste das uneingeschränkte Sagen haben, sondern daß alle Menschen in Europa über öffentliche Angelegenheiten entscheiden können und insbesondere die arbeitende Klasse für ihre Interessen ungehindert eintreten kann.

Wir fordern deshalb:

  • • Gleiche Rechte für alle.
  • • Volksabstimmungen über alle gesellschaftlichen Grundsatzfragen.
  • • Direkte Demokratie auf allen Ebenen und in allen Bereichen.
  • • Uneingeschränkte gewerkschaftliche Rechte, insbesondere Streikrecht, Recht auf gewerkschaftliche Betätigung und Vertretung im Betrieb, Recht auf Tarifverträge, Recht auf wirksame europäische Betriebsräte.
  • • Auflösung von Europol und aller Geheimdienste.
  • • Öffentliche Kontrolle aller Medien und freier Zugang für Alle.
  • • Uneingeschränkter öffentlicher Zugang zu sogenannten Geschäftsgeheimnissen und zu allen betrieblichen Kennziffern.
  • • Kontroll- und Einspruchsrechte der Belegschaften bei allen Unternehmensentscheidungen.
  • • Überführung der Konzerne und Banken in gesellschaftliches Eigentum.

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Umwelt ist entscheidend für die zukünftigen Generationen und das Überleben der Menschheit auch in Europa. Umweltschutz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Schaffung gesunder und menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Wir setzen uns deshalb ein für:

  • • Den europaweit koordinierten Umwelt- und Naturschutz auf dem technisch höchstmöglichem Niveau.
  • • Die Förderung ortsnaher, umweltverträglicher und gesellschaftlich sinnvoller Produktionen in Industrie und Landwirtschaft sowie entsprechender Dienstleistungen.
  • • Die Entwicklung und den Ausbau ökologischer öffentlicher Verkehrs- und Transportsysteme.
  • • Die Förderung des Energiesparens, die Entwicklung und Förderung regenerativer Energieerzeugung sowie die Stillegung aller Atomanlagen.

Das andere Europa wird sich gegen Ausgrenzung wenden. Die Benachteiligung und Unterdrückung von Frauen hat hier keinen Platz.

Wir kämpfen deshalb für:

  • • Die uneingeschränkte Gleichstellung der Frauen.
  • • Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körper.
  • • Die Beendigung der reaktionären Familienpolitik.
  • • Ausbau der öffentlichen Sozialdienste und insbesondere der Einrichtungen für Kinderbetreuung.

Dem EU-weit verbreiteten Rassismus muß der Boden entzogen werden.

Wir setzen uns deshalb ein für:

  • • Die Aufhebung des Schengener Abkommens.
  • • Uneingeschränktes Asylrecht.
  • • Das Bleiberecht für Flüchtlinge.
  • • Die uneingeschränkte Gleichstellung der ImmigrantInnen.

Ein solidarisches Europa wird seine Beziehungen zu den in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit gehaltenen Ländern grundlegend ändern.

Wir kämpfen deshalb für:

  • • Die Streichung aller Schulden der unterentwickelt gehaltenen Länder.
  • • Die Beseitigung aller neokolonialen und neoimperialistischen Ausbeutungs- und Abhängigkeitsverhältnisse.

Ein friedliches Europa wird mit den gegenwärtigen Bestrebungen, eine militärische Union mit weltweiten Ansprüchen aufzubauen, radikal brechen.

Wir treten deshalb ein für:

  • • Den Stop aller Auslandseinsätze von europäischen Militäreinheiten.
  • • Die Auflösung der Armeen.
  • • Den Austritt aus der Nato.
  • • Den Stop aller Rüstungsexporte.

Wir lehnen die Europäische Union und die Einführung des Euro als asozial und undemokratisch ab. Ein anderes Europa, wird nur aus Massenkämpfen entstehen können, die sich an einer Alternative orientieren, dem Europa der ArbeiterInnen. Die breite Streik- und Protestbewegung Ende 1995 in Frankreich hat eine Vorahnung dessen, was möglich ist, vermittelt. Das neoliberale Projekt wird auch in Zukunft auf Widerstand stoßen und damit schwere Klassenkonflikte auslösen. Sobald sie größere Ausmaße annehmen, werden sie die Mechanismen und Ziele der EU empfindlich stören.

Durch aktive Solidarität mit solchen Kämpfen und durch die Ausweitung von Initiativen wie den „Europäischen Märschen gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung“ können die Grundsteine für einen neuen Internationalismus gelegt werden. Die IV. Internationale und ihre europäischen Sektionen setzen sich bedingungslos für diese Perspektive ein.

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