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Feminismus

Frauen-Kurzmeldungen

Von Barbara Schulz | 28.05.2016

Frauen-Kurzmeldungen für den Monat April 2016.

Rückwärtsgewandt: Polen

In Polen demonstrierten Tausende mit Kleiderbügeln versehen, möglichst aus Draht. Sie demonstrierten gegen den erneuten Versuch, das Abtreibungsgesetz – ohnehin schon eines der rigidesten Europas – zu verschärfen. Einzig die Gefährdung des Lebens der Schwangeren soll noch als Grund für einen Abbruch gelten. Zynisch könnte mensch sagen, wer sollte denn auch sonst die Kindlein hüten? Heutzutage ist es kaum vorstellbar, dass Draht vom Kleiderbügel mal zur Herbeiführung eines Aborts gedient hat. Beata Szydlo, Regierungschefin, ist für ein radikales Abtreibungsverbot, die katholische Kirche allemal. Sie verhalten sich allerdings taktisch, denn in Polen ist wegen der reaktionären Politik der Kaczynskipartei PiS schon Unruhe genug. Gerade die jungen Frauen unter den Demonstrierenden verlangen eine wirkliche Veränderung des Gesetzes, die es ihnen erspart, ins Ausland fahren zu müssen wie zurzeit. Offiziell gab es in Polen 2015 etwa 1000 legale Abtreibungen, die illegalen können nicht gezählt werden.

Rückwärtsgewandt: USA

Dass mit diesem Thema Politik zu machen ist, glaubte auch der Bewerber um die republikanische Präsidentschaftskandidatur Trump, er propagierte eine Bestrafung von abtreibenden Frauen. Er bekam aber soviel Widerspruch auch aus den eigenen Reihen, dass er sich wieder zurückzog.

Rückwärtsgewandt: Irland

Gegenwärtig haben Malta und Irland die rigidesten Abtreibungsgesetze. In Irland gilt allein die unmittelbare Gefahr für das Leben der Mutter als Grund, ansonsten drohen der Abtreibenden 14 Jahre Haft. Abgetrieben wird dennoch, etwa in England, in Wales und den Niederlanden. Dafür braucht frau aber Geld! Selbst die Sendung der sogenannten Abtreibungspillen aus dem Ausland wird vom Zoll überwacht, 2014 wurden 1017 Packungen beschlagnahmt. Was ins Land gelangt ist, kann schwer geschätzt werden, wenn die Nutzung zu Komplikationen führt, kann Frau nicht einfach ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Situation ist so angespannt, dass sich selbst die Pro- Choice- Bewegung nicht klar ist, ob mensch sich nur vorsichtig für Verbesserungen einsetzen sollte oder für die völlige Freigabe.

Kleinigkeiten: Majestätsbeleidigung

Die thailändische Polizei hat eine fünf Monate alte Ausgabe der französischen Zeitschrift Marie Claire verboten. In einem Artikel wurde der Lebensstil des Kronprinzen kritisiert – Majestätsbeleidigung. Alle Hefte der Frauenzeitschrift sollen konfisziert und zerstört werden. Allerdings weiß niemand so recht, wie viele Hefte eigentlich im Lande sind.

Kleinigkeiten: Beten

Ein für uns recht merkwürdiger Kampf um Gleichberechtigung findet in Indien statt. Frauen kämpfen darum, zu allen Heiligtümern der Hindu-Tempel zugelassen zu werden. Der Oberste Gerichtshof in Mumbai gestand ihnen das zu und verpflichtete den Staat, diesen Zugang zu gewährleisten. 30 Frauen, die sich einem Schrein näherten, wurden von Dorfbewohnern gehindert. Frauen sind halt auch da zweite Wahl.

Kleinigkeiten: Quote

Um die Umsetzung der Forderung nach 30 % Frauen in den Aufsichtsräten der 30 Dax-Unternehmen steht es nicht so gut. Als „einen Ritt auf einer Schnecke“ bezeichnet Elke Holst, Forschungsdirektorin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (schöner Titel) die Umsetzung. Henkel hat immerhin 44 % Frauen im Aufsichtsrat, Fresenius Medical Care noch keine einzige.

Prostitution

Noch einmal einige Aspekte zum Dauerthema Prostitution. In Frankreich werden Freier – ähnlich wie in Island, Norwegen und Schweden – bestraft, wenn sie Sex kaufen. Die Strafe beträgt 1500 Euro, Wiederholungstäter zahlen 3750 Euro. Eine Hoffnung dabei ist, dass das Gesetz die Sexarbeit eindämmt, Bewusstsein stiftet und einen Mentalitätswandel herbeiführt. Die Prostituierte wird nicht bestraft. Ausstiegshilfen sollen angeboten werden, dafür stehen jährlich 4,8 Millionen Euro bereit. Kritikerinnen befürchten, dass vieles noch heimlicher geschieht, Buchungen im Internet den Rückzug ins Private ermöglichen und der Schutz für die Prostituierte noch geringer wird.

In diesem unserem Lande werden Strafen über Freier verhängt, die mit Zwangsprostituierten verkehren. Das gilt insbesondere, wenn die Betroffene um Hilfe bittet, Merkmale von Gewaltanwendung aufweist oder stark eingeschüchtert ist. Die Strafbarkeit soll im Strafgesetzbuch als Paragraf 231a Absatz 6 niedergelegt werden. Gleichzeitig ist aber klar, dass die Beweisführung außerordentlich schwierig ist.

Kriegführung

Vor zwei Jahren entführte Boko Haram in Nigeria über 200 Schulmädchen, die mit großer Wahrscheinlichkeit versklavt wurden und für sexuelle, aber auch persönliche Dienste, ja auch Selbstmordattentate benutzt wurden und werden. Jetzt gibt es ein Zeichen, eine Aufnahme vom Dezember 2015 zeigt eine Gruppe junger Frauen. Mütter glauben, darauf ihre Töchter zu erkennen und damit ein Lebenszeichen zu haben. Auf die Bemühungen der eigenen Regierung  hoffen die Eltern nicht, eher auf ihre eigene Initiative, mit der sie das Geschehen in gewisser Weise internationalisiert haben. Bring Back Our Girls!

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