TEILEN
Betrieb & Gewerkschaft

Etappensieg der GDL

Von Jakob Schäfer | 01.01.1970

In einem seit vielen Jahren beispiellosen Kampf hat sich eine relativ kleine Gewerkschaft – bis jetzt jedenfalls – sehr wacker geschlagen: gegen die vereinten Kräfte von Bundesregierung, Medien und einem ­großen Teil des DGB.

Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken (Mitglied des Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“) schreibt zurecht:

„Die GdL hat der Schlichtung – höchst konsequent – nur deshalb zugestimmt, weil zuvor von der DB anerkannt wurde, dass die GdL unabhängig von anderen Tarifverträgen ihre eigenen Tarifverträge abschließen kann. Dies war von Anfang das wesentliche Ziel der GdL und nicht irgendein angeblicher „Machtkampf“. Sie verteidigte damit die Tarifautonomie und das Koalitionsrecht des Grundgesetzes. Diese sollten aber gerade durch das von der Bundesregierung geplante und am Freitag zur Abstimmung stehende Tarifeinheitsgesetz eingeschränkt werden. Wenn nun die Bahn entgegen allen bisherigen Vermutungen und Annahmen sich nicht länger in die Strategie der Bundesregierung zur Durchsetzung des Gesetzes einspannen lässt und umgekehrt auch nach Inkrafttreten des TEG [Tarifeinheitsgesetzes] das Recht zubilligt, eigene Tarifverträge abzuschließen (und nicht etwa – wie das Gesetz es vorsieht – Tarifverträge der EVG „nachzuzeichnen“), dann ist allein d i e s ein Riesenerfolg der GdL im Tarifkampf aber auch im Kampf gegen das TEG. Verständlich, dass die auf Diffamierung gepolten Medien das nicht wahrhaben wollen….“

Von nichts kommt nichts

Natürlich ist damit noch kein Tarifabschluss erzielt, aber die wichtigste Vor­aussetzung ist erst mal geschaffen: Trotz Trommelfeuer der Medien, trotz Unterstützung durch den DGB konnte die Regierung die GDL nicht mürbemachen. Das hat diverse Gründe:

Den vielleicht unwichtigsten – dennoch politisch nicht unerheblichen – Beitrag leisteten die vielen Solidaritätserklärungen von Gewerkschaftsgliederungen aus den Reihen der DGB-Gewerkschaften. Damit wurde den Kolleg­Innen der GDL der Rücken gestärkt und der DGB-Vorsitzende Hoffmann konnte nicht leugnen, dass es im DGB sehr wohl unterschiedliche Positionen gibt.

Weiterhin hat die Kampagne des Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ ebenfalls dazu beigetragen, dass die GDL-Kolleg­Innen das Gefühl bekamen, dass sie nicht alleine dastehen (siehe u. a. die Beteiligung der GDL an der Demo vom 18. April in Frankfurt oder auch das Einstellen von Flyern des Bündnisses auf der GDL-Website).

Der wichtigste Grund für den Etappensieg der GDL war aber zweifellos die konsequente Haltung des GDL-Vorstands und die sehr hohe Streikbeteiligung der angestellten Lokführer­Innen (20 % der Kolleg­Innen sind verbeamtet und dürfen nicht streiken). Dieser mutige Kampf (trotz heftigster Anfeindungen in der Öffentlichkeit, vor allem in den Massenmedien) sucht bei den DGB-Gewerkschaften seinesgleichen. Tendenziell wird die Streikbeteiligung der Lokführer­Innen in Zukunft noch zulegen, denn die Verbeamteten werden altersbedingt ausscheiden.

Wie weiter?

Im Kampf gegen das Tarifeinheitsgesetz ist der Sieg vom 21. Mai von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Er macht deutlich, dass auch gegen ein geplantes (oder bestehendes) Gesetz sehr wohl gekämpft werden kann. Auf die Kampfkraft und die Breite des Widerstands kommt es an. Wir verlassen uns auf keinen Fall auf die angekündig­ten Verfassungsklagen von Marburger Bund, Beamtenbund und wahrscheinlich auch Cockpit, aber der 21. Mai wird auch hier nicht ohne Wirkung bleiben. Von den anderen Spartengewerkschaften hätte mensch sich übrigens mehr Aktivitäten erwünscht als ein paar verbale Solidaritätserklärungen und die Ankündigung der Verfassungsklage.

Die eigentliche Bahntarifrunde bleibt erst mal spannend, denn die Schlichtung steht zwar weiterhin unter dem Eindruck des sehr erfolgreich geführten Streiks. Aber wie viel die GDL von ihren Forderungen nachher durchsetzen wird, ist damit noch nicht geklärt.

Und die EVG? Sie ist jetzt unter Zugzwang, wird aber – weil sie als Haus- und Hofgewerkschaft vom Bahnvorstand weiter gut gelitten sein will – nicht die GDL übertrumpfen wollen. Deshalb ist das folgende Szenario das wahrscheinlichste: Sie wird einen ähnlichen (aber billigeren) Tarifvertrag als den der GDL abschließen. Die Bahn wird dann mit der EVG eine Vereinbarung abschließen, dass sie die EVG-Kolleg­Innen nicht schlechter stellen wird als die der GDL. Das muss sie tun, um nicht einen Abwanderungsprozess von der EVG zur GDL zu provozieren.

Eine solche Meistbegünstigungsklausel hätte der Bahnvorstand aber von Anfang an abschließen können. Daran wird deutlich, dass das Argument, man könne nicht unterschiedliche Verträge in einem Betrieb zur Anwendung bringen, nur vorgeschoben war, um über die Provozierung von Streiks Munition für die Verabschiedung des Gesetzes zu sammeln.

Umgekehrt wird dann aber genau dieser Umstand der Gleichbehandlung (auf dem Niveau des besseren Tarifvertrages) auch bei der juristischen Bewertung des Tarifeinheitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht eine gewisse (nämlich sehr positive) Rolle spielen. Aus diesem Dilemma kommt die Bahn so schnell nicht raus. Hierin liegt der größte Wert dieses Etappensiegs.

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite