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Betrieb & Gewerkschaft

DGB fördert Leiharbeit

28.11.2016

Inzwischen ist weithin bekannt, dass Leiharbeit in Deutschland eine extreme Form der Ausbeutung darstellt. Weniger bekannt ist die äußerst unrühmliche Rolle der DGB-Gewerkschaften an der Fortsetzung dieser Praxis.

Inzwischen ist weithin bekannt, dass Leiharbeit in Deutschland eine extreme Form der Ausbeutung darstellt. Weniger bekannt ist die äußerst unrühmliche Rolle der DGB-Gewerkschaften an der Fortsetzung dieser Praxis.

Im vergangenen Jahr waren 961 000 Kolleg­Innen in dieser Form prekär beschäftigt. Prekär ist dies nicht nur wegen der Bezahlung, sie erreicht – je nach Branche und Betrieb – gerade mal 50 bis 70 % der Entgelte der Stammbelegschaften. Mehr als die Hälfte aller Leiharbeitskräfte liegen mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum und brauchen ergänzendes ALG II oder zusätzlich Jobs. Unerträglich sind auch die sonstigen Bedingungen: schlechtere oder gar keine Ansprechmöglichkeiten im Betrieb, wenn es um Beschwerden geht, Unsicherheit der Einsatzdauer und des Einsatzortes wie auch des Beschäftigungsverhältnisse überhaupt.

Auf den Druck aus der Öffentlichkeit reagierten Regierung und GroKo jetzt mit einem Etikettenschwindel-Gesetz. Das am 21. 10. verabschiedete Gesetz enthält neben ein paar kosmetischen Korrekturen mehr Verschlechterungen als Verbesserungen. So soll ab April 2017 für Leiharbeitende nach 9 Monaten der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft gezahlt werden, aber die große Mehrheit ist weniger als ein halbes Jahr im selben Entleihbetrieb. Nur ein Viertel der Leihkräfte ist dort länger als 9 Monate. Die Höchstausleihdauer wird auf 18 Monate begrenzt, wobei dieselbe Person nach drei Monaten wieder dorthin geschickt werden kann (und dann fangen alle Zählungen wieder von vorne an). Am schlimmsten dabei: Von diesen Bestimmungen kann per Tarifvertrag mit schlechteren Regelungen abgewichen werden!

Statt nun diese prekären Beschäftigungsverhältnisse rundheraus abzulehnen und die Einhaltung der EU-Richtlinie „equal pay and equal treatment“ einzufordern und darüber hinaus z. B. einen Flexibilitätsbonus zu fordern, finden die DGB-Gewerkschaften – allen voran die IG Metall – das neue Gesetz ganz brauchbar (s. IGM-Presseerklärung vom 21. 10.2016). Ja sie unterstützen mit ihrer Unterschrift unter entsprechende Tarifverträge, dass überhaupt die EU-Richtlinie in Deutschland unterlaufen werden kann.

Tarifvertrag zur Schlechterstellung

Das deutsche Gesetz (Arbeiter­überlassungsgesetz, AÜG) erlaubt die Abweichungen nach unten, wenn dafür ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Die DGB-Gewerkschaften haben ihre Unterschrift unter diese Absenkungstarifverträge damit begründet, dass sonst die anderen (gemeint sind die „Christlichen“) noch schlechtere Tarifverträge abschließen. Dies ist aber verlogen, denn gegen die Ungleichbehandlung kann ich nur dann glaubwürdig politisch (und notfalls mit Kampfmaßnahmen) angehen, wenn ich nicht meine eigene Unterschrift unter solche Schlechterstellungsvereinbarungen gesetzt habe.

Der wahre Grund ist ein anderer: In Wirklichkeit unterstützen die DGB-Gewerkschaften dieses spezifische Geschäftsmodell der deutschen Exportindustrie. Offensichtlich meinen sie mit dieser „ausschließenden Solidarität“ (Dörre) die Interessen ihrer Stammklientel (die Mitglieder in den Stammbelegschaften der Großindustrie) besser bedienen zu können. Diese kurzsichtige Sichtweise berücksichtigt weder die Auswirkungen auf das Gesamtlohngefüge noch die damit geförderte Spaltung der Belegschaften auch in anderen Fragen (von der Arbeitssicherheit bis zur Frage des Schutzes vor jederzeitiger und nicht zu begründender Kündigung).

Am 11.11. brennt’s!

An diesem Tag findet die nächste (und möglicherweise letzte) Verhandlungsrunde zur Verlängerung der Unterschreitungstarifverträge statt. Die Delegationen der Tarifgemeinschaft des DGB und der Leiharbeitsunternehmensverbände BAP/iGZ treffen sich am 11. November in Hamburg im Hotel Holiday Inn, Billwerder Neuer Deich 14. Vorbesprechung soll um 10 Uhr sein, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr.

Die gewerkschaftlichen Begründungen für die Tarifrunde machen deutlich, dass es vorrangig um den Mindestlohn Leiharbeit geht, der auf jeden Fall ein klein wenig höher liegen soll als der erbärmliche Mindestlohn.

Zum Hintergrund: Der Mindestlohn-Tarifvertrag für die Leiharbeit läuft zum 31.12.2016 ohne Nachwirkung aus, wenn nämlich keine neue Vereinbarung getroffen wird. Für die Leiharbeitsfirmen geht es mit Gelingen dieses Abschlusses um viel Geld. Kommt es nämlich nicht zu diesem Abschluss würde ab Januar die EU-Richtlinie zur gleichen Bezahlung greifen. Das soll wohl verhindert werden. Der DGB wirkt mit!

Jetzt sind Proteste angesagt, natürlich am Verhandlungsort, aber vor allem vorher schon in den Betrieben. Lasst es knacken und schickt Berichte und Bilder an eure Gewerkschaftsvorstände wie auch in Kopie an das labournet.

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